Bedingungen
für die Bestellung von Eintrittskarten zur Teilnahme an den Vorlesungen der Kinderuni Weil der Stadt (verbindlicher Teil des Bestellformulars)

1.Unbedingte Voraussetzung für die Bestellung und den Erwerb von Eintrittskarten im Vorverkauf – Email, Fax oder Post – ist die Einhaltung der auf dem Bestellformular angegebenen Fristen. Erst nach Überweisung der Hörergebühren auf das angegebene Konto bei der Kreissparkasse Böblingen innerhalb der Einschreibungsfrist erfolgt die Zusendung der bestellten Eintrittskarten.

2.Es können nur so viele Karten zugesandt werden, wie durch den Überweisungsbetrag abgedeckt sind. Überbezahlte Beträge werden umgehend zurück überwiesen.

3. Die Bestellungen werden nach Uhrzeit (Email / Fax) bzw. nach Datum (Posteingang) bearbeitet. Zu spät eingehende Überweisungen werden umgehend zurück überwiesen (vgl. vgl. 2. und 4.).

4. Die Zahl der Eintrittskarten pro Vorlesung im Vorverkauf ist begrenzt. Bei Übernachfrage werden die leer ausgehenden Interessenten sofort benachrichtigt, so dass sie die Möglichkeit haben, sich am Tag der Vorlesung im "freien" Verkauf an der Kasse im Foyer noch eine Karte zu besorgen.

5. Eine Rücknahme der Karten durch den Veranstalter ist ausgeschlossen. Sie sind jedoch übertragbar, sofern die Altersbegrenzung von 8 – 14 Jahre eingehalten wird.

6. Bei Ausfall einer gebuchten Vorlesung – z.B. durch kurzfristige Erkrankung des Referenten o.ä. – wird der Kaufpreis gegen Vorlage der Eintrittskarte zurückerstattet. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn zum gebuchten Termin ein qualifizierter Ersatz – ggf. auch zu einem anderen Thema – angeboten werden kann.

7. Alle Kinder, die an den Vorlesungen teilnehmen, erhalten einen Uni-Schein, der vor Beginn der Vorlesung an der Kasse im Foyer ausgegeben und bei jeder Veranstaltung zum Abstempeln vorzulegen ist.

8. Mit der Anmeldung akzeptieren die Erziehungsberechtigten/Anmelder, dass alle von ihnen genannten Kinder (auch nicht eigene Kinder, wie Freunde usw.) auf Fotos und Videoaufnahmen der jeweiligen Veranstaltung/Aktion abgelichtet sein können und diese Aufnahmen ggf. in Publikationen (Flyer, Internet, Presse etc.) verwendet werden.


Weil der Stadt, Oktober 2011         

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